Betreibung - Alles was wichtig ist!
Die Betreibung ist die schweizerische Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben. Hier erfahren Sie was wirklich wichtig ist:
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Welche Voraussetzungen müssen für eine Betreibung erfüllt sein?
Es müssen keine besonderen Voraussetzungen für eine Betreibung erfüllt sein. In der Schweiz kann eine Betreibung völlig grundlos erfolgen. Dass heisst, in der Schweiz kann jeder jeden jederzeit betreiben. Einfach so!
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Muss der Gläubiger den Schuldner vor einer Betreibung mahnen?
Nein, rechtlich ist dies nicht nötig. Ein Gläubiger kann einen Schuldner auch ohne vorgängige Mahnung betreiben.
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Was kostet eine Betreibung?
Die Betreibungsgebühr richtet sich nach der Höhe, der in Betreibung gesetzten Forderung. Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.
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Wie kann man jemanden betreiben?
Eine Betreibung beginnt immer mit einem sog. Betreibungsbegehren, dass dem zuständigen Betreibungsamt zuzustellen ist. Selbstverständlich können auch wir die Betreibung für Sie durchführen. Gerne machen wir Ihnen ein konkretes Angebot.
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Was kann man gegen eine Betreibung machen?
Gegen eine Betreibung kann man sich mit Rechtsvorschlag und/ oder Beschwerde wehren.
Vorsicht: Die Beschwerde stoppt die Betreibung nicht automatisch, Art. 36 SchKG.
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Kann man jemanden im Ausland betreiben?
Nein, eine Betreibung gegen eine natürliche oder juristische Person mit (Wohn-) Sitz im Ausland ist grundsätzlich nicht möglich. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen, Art. 50 SchKG.
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Was hat ein deutsches oder österreichisches Mahnverfahren mit einer schweizer Betreibung zu tun?
Das schweizerische Betreibungsverfahren ist mit dem Mahnverfahren in Deutschland oder Österreich vergleichbar.