Können Forderungen aus dem Ausland geltend gemacht werden?
Ja, das ist kein Problem. Selbst wenn Sie ins Ausland ziehen oder bereits im Ausland wohnen, können Sie Ihre Ansprüche gegen einen Schuldner in der Schweiz geltend machen.
Übrigens:
Das Institut für Arbeitsrecht und Organisationsentwicklung bietet ein umfassendes Service-Paket an, mit dem berechtigte Ansprüche in der Schweiz geltend gemacht werden können. Für Sie ist das ganz einfach, Sie verkaufen uns Ihr Guthaben und bekommen Ihre Entschädigung dann vom Institut für Arbeitsrecht und Organisationsentwicklung. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie hierzu Fragen haben.
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