Wann wird ein Betreibungsregistereintrag gelöscht?
Ein Betreibungsregistereintrag wird nach fünf Jahren im sog. "Einfachen Betreibungsregisterauszug" grundsätzlich nicht mehr aufgeführt, Art. 8a Abs. 4 SchKG siehe auch Weisung der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs Nr. 1 vom 1. Mai 2014.
Achtung: Gerichts- und Verwaltungsbehörden können im Interesse eines Verfahrens, das bei ihnen hängig ist, weiterhin - also auch nach Ablauf der 5-Jahres Frist - Auszüge verlangen, Art. 8a Abs. 4 SchKG .
Achtung: Gerichts- und Verwaltungsbehörden können im Interesse eines Verfahrens, das bei ihnen hängig ist, weiterhin - also auch nach Ablauf der 5-Jahres Frist - Auszüge verlangen, Art. 8a Abs. 4 SchKG .
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