Werden bei der Betreibung auf Konkurs alle Gläubiger gleich behandelt?
Nein, in der Betreibung auf Konkurs werden nicht alle Gläubiger gleich behandelt. Das Gesetz sieht vielmehr eine Rangordnung von Gläubigern vor und teilt diese in verschiedene Klassen auf, Art. 219 f. SchKG.
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